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Ihr zuverlässiger Partner für Vermessungen in Brandenburg

Für Ihr Projekt in Brandenburg bietet Ihnen Dipl. Ing. Markus Höckele fachkompetente Beratung bei Vermessungsfragen jeglicher Art. Der gelernte Vermessungstechniker und Ingenieur ist Inhaber unseres Büros in Kyritz, das Grenzvermessungen oder Ingenieursvermessungen für Ihre Grundstücke vornimmt.

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Markus Höckele: Vermessungen jeder Art

Dipl. Ing. Markus Höckele bietet Ihnen Vermessungen jeder Art. Mit der Zulassung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Brandenburg im Jahre 2009 bietet Ihnen Markus Höckele nun als verantwortungsvoller Vermessungsdienstleister moderneste Messtechnik und Beratung mit dem nötigen Knowhow in allen Vermessungsfragen und unser Team gewährleistet dabei stets eine erfolgreiche und exakte Umsetzung. 


Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht unseres Leistungsspektrums:


Grenzvermessung

• Wiederherstellung von Grenzen

• Grundstücksteilung

• Vermessung an Straßen, Wege, Gewässer u. ä.

• und weitere Vermessungen (Fragen sie nach)

Ingenieursvermessung

• Lagepläne

• Bestandspläne

• Absteckungen

• Trassierungen

• und weitere Vermessungen (Fragen Sie nach)



Sie wollen ein Haus bauen?

Beim Hausbau gilt es einiges zu beachten. Sie sind als Bauherr für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies stellt oft eine Herausforderung dar und da kann es für Sie als Bauherr schnell einmal übersichtlich und kompliziert werden. Aber keine Sorge, wir sind selbstverständlich für Sie da. Unser hochmotiviertes Team unterstützt Sie bei den verschiedenen Schritten mit den notwendigen Vermessungsarbeiten. Bei der kompletten baubegleitenden Vermessung können Sie auf uns zählen und sich auf uns verlassen.


Es gilt zunächst einen amtlichen Lageplan für den Bauantrag zu erstellen. Dafür messen wir für Sie. Als nächstes muss das Gebäude durch einen Vermesser abgesteckt werden. Auch dabei können Sie auf uns zählen. Wenn die Bodenplatte fertig ist, steht der Nachweis der Einmessung nach § 72 (9) BbgBO an, den wir für Sie erstellen. Wenn das Gebäude dann im Rohbau steht kommen wir nochmals zum Einsatz: Eine Einmessung nach § 23 Bbg Verm. G. steht an.

Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite.

Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne auch über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.